Auch nach der ab dem 29. März geltenden Coronaschutzverordnung ist das Tennisspielen unter freiem Himmel unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen grundsätzlich möglich. Das gilt z. B. für private Einzel, Doppel mit Personen des eigenen Hausstandes, Einzeltraining oder Gruppentraining von Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren.
Es ist jedoch zu beachten, dass vor dem Hintergrund besonderer regionaler Infektionslagen auf kommunaler Ebene auch abweichende Regelungen getroffen werden könnten. Mehr oder minder glücklicherweise können wir uns beim BVH zunächst noch zurücklehnen und die Entwicklung abwarten, da unsere Plätze ohnehin erst nach Ostern durch die Fachfirma für die Sommersaison aufbereitet werden und danach noch einige Zeit „liegen“ müssen 😉
Allzu große Wettbewerbsnachteile für die Mannschaftsspiele gilt es zunächst nicht zu befürchten, denn der Sportausschuss des Westfälischen Tennisverbandes hat nunmehr mit den Bezirken gemeinsam entschieden, dass die Spiele aufgrund der Pandemielage erst nach Pfingsten (ab dem 25. Mai) begonnen werden sollen. Die genauen Termine sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
UPDATE: Den Terminplan für die Mannschaftsspiele in den offenen und Seniorenspielklassen im Bezirk Münsterland findet Ihr HIER.